Allgemeine Geschäftsbedingungen

SE IT Consulting

§ 1 Präambel

SE IT Consulting, Inhaber Sergej Erfurt, Steigerwaldstr. 2, 97076 Würzburg (nachfolgend „SE IT Con-
sulting“) genannt – bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (nachfolgend „die Kunden“)
Beratungs-und Implementierungsleistungen im IT-Bereich, die Beschaffung und den Betrieb vollstän-
diger IT-Infrastrukturen, Hosting-Dienstleistungen sowie individuelle Software- und Webentwicklung
an.

Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen SE IT Consulting und dem jewei-
ligen Kunden soweit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus diesem Grund
werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläutert:

Dienstleistungen: Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen SE IT Consulting die Erbringung einer
Leistung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

Werkleistungen: Werkleistungen sind Leistungen, bei denen SE IT Consulting ein fertiges Werk schul-
det.

Kaufverträge: Im Rahmen eines Kaufvertrages schuldet SE IT Consulting die Übergabe einer Sa-
che und die Verschaffung von Eigentum an dieser.

§ 2 Geltungsbereich, Änderung

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen SE IT Consul-
    ting und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen
    Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei
    denn, SE IT Consulting hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine
    natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Be-
    stellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. SE IT Consulting behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit
    ohne Nennung von Gründen zu ändern. SE IT Consulting wird diesbezüglich spätestens zwei Wo-
    chen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden da-
    von mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Än-
    derungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen,
    ist SE IT Consulting dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt
    zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den
    bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Ge-
    schäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ge-
    schlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
    Anwendung.
  5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen
    Mehrwertsteuer.
  6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende
    Rangfolge gelten:
    a) individuelle Vereinbarungen
    b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    c) die gesetzlichen Regelungen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von SE IT Consulting unterbreiteten Ange-
    bots in Textform durch den Kunden zustande. SE IT Consulting hält sich 14 Tage an sein Angebot
    gebunden.
  2. SE IT Consulting beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den
    zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich auto-
    matisch um den Zeitraum, in dem SE IT Consulting unverschuldet an der Ausführung der Leis-
    tung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und
    Epidemien und mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbe-
    dingungen gegeben.
  3. Insbesondere, aber nicht abschließend, werden folgende Vertragsgegenstände – soweit verein-
    bart – von SE IT Consulting angeboten:
    a) IT-Beratung und Konzepte
    b) Usersupport mit Branchensoftware
    c) Cloud Services, u. a. virtuelle Server in der Cloud, Office365, Webhosting
    d) Webseitenerstellungen auf WordPress Basis, Datenbankgestützte php und Javascript We-
    bentwicklung
    e) Individualentwicklung von Software
    f) Aufbau und Betreuung von Netzwerk, WLAN, VPN und Firewall
    g) Active Directory, Windows Server und Linux basierte Infrastrukturen und RemoteDesktop
    Lösungen
    h) Aufbau und Betreuung von NAS Systemen, Servern, Virtualisierung und Storage Systemen
    i) Vermarktung von Lizenz- und Hardwareprodukten
    j) Shell Skripting und Automatisierung
    k) Einrichtung und Beratung zu Telefonanlagen
    l) Entwicklung und Beratung zu von Backup-Lösungen
    m) Entwicklung und Beratung zu Zeiterfassungssystemen
    n) Vertragsvermittlung
    o) Einrichtung und Beratung zu Videoüberwachungsanlagen
  4. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von SE IT Consulting zu er-
    bringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Projekt- und Leistungs-
    beschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder
    diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z. B. Wartungs- oder Supportleistungen, wird SE
    IT Consulting ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann.
    SE IT Consulting schuldet in diesem Fall nicht den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenziel-
    setzung der beauftragten Leistungen. Dem Kunden ist bewusst, dass bei Dienstleistungen kein
    konkreter Erfolg geschuldet ist, da derartige Erfolge objektiv betrachtet nicht versprochen wer-
    den können.
    a) Wartungs- oder Supportleistungen seitens SE IT Consulting erfolgen in der Regel durch
    Fernwartung. SE IT Consulting schaltet sich über einen nach eigenem Ermessen zu wählen-
    den Zugang oder vom Kunden bereitgestellte Netzwerkzugänge auf das Kundensystem. Zur
    Erbringung von Leistungen kann SE IT Consulting nach eigenem Ermessen auch zum Ort des
    Kunden fahren. Ein über die Pflichten aus diesen Bedingungen hinausgehender Support ist
    nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
    b) Supportanfragen hat der Kunde telefonisch an +49 931 301 900 16, per E-Mail an sup-
    port@se-itconsulting.de zu richten.
    c) Die Lieferung von Programmteilen erfolgt jeweils per E-Mail oder wird dem Kunden durch
    SE IT Consulting auf einem marktüblichen Datenträger, über Remote-Verbindung oder mit
    einem sonstigen marktüblichen Vorgehen zur Verfügung gestellt.
    d) Leistungen an Software im Störungsfall/Fehlerfall erfolgen nur an der jeweils letzten durch
    SE IT Consulting bereitgestellten Version des Produktes.
    e) SE IT Consulting ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderen Leistungen an
    sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu Anpassungen
    an etwaige Änderungen, die in der Software, ob durch den Hersteller der Software oder
    Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.
    f) Soweit vertraglich geschuldet, liefert SE IT Consulting weiterhin unterjährig, in einem durch
    SE IT Consulting nach billigem Ermessen gewählten Rhythmus, Updates des Produktes an
    Kunden aus, damit dieser von allgemeinen Fehlerkorrekturen oder Weiterentwicklungen
    des Produktes profitieren kann.
    g) Die Installation der Updates unterliegt dem Kunden und kann in Rücksprache mit SE IT Con-
    sulting im Rahmen (kostenpflichtiger) Supportleistungen unterstützt werden. Im Rahmen
    der Updates des Produktes erhält der Kunde nicht das Recht auf Nutzung lizenzpflichtiger
    Funktionen, die er nicht lizenzrechtlich erworben hat. SE IT Consulting erbringt auf Grund-
    lage des jeweiligen Wartungsvertrages keinerlei über den Kernbereich hinausgehenden
    Leistungen. Insbesondere schuldet SE IT Consulting nicht:
  • Hinweise und Beratung im Hinblick auf Veränderungen an der Software, die nicht Ge-
    genstand der über den Wartungsvertrag geschuldeten Leistungen sind, insbesondere
    nicht Anpassungen an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe
    des Kunden oder an sonstige oder gesetzliche Neuerungen
  • Beratung über eine mögliche Anpassung der Software an eine geänderte Hardware
    und/oder Software-Umgebung des Kunden, einschließlich neuer Programm-versionen
    oder die Umsetzung dessen
  • Beratung über geänderte technische Rahmenbedingungen (Datenbank-Update, Sys-
    temupdate, Plattformupdate u.a.)
  • Sonstige Anpassungen, Beratung, Ergänzungen und Erweiterungen der Software, egal
    aus welchem Grund, soweit nicht ausdrücklich geschuldet
  • Schulungen und weitere Fachbereichsunterstützungen /-beratungen
    h) SE IT Consulting wird etwaige Wartungs- und Supportleistungen innerhalb der folgenden
    Servicezeiten erbringen: montags bis samstags, zwischen 16:30 und 20:30 Uhr. Die vorge-
    nannten Servicezeiten gelten nicht an lokalen oder bundesweiten Feiertagen.
    i) Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten, innerhalb derer
    SE IT Consulting die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet.
    j) Störungen der Anlage wird der Kunde möglichst detailliert unter Beschreibung der Symp-
    tome, der Einsatzbedingungen, vorausgegangener Anweisungen an die Anlage sowie etwai-
    ger relevanter Drittmaschinen oder -anlagen schildern.
    k) SE IT Consulting schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen
    Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung.
  1. Soweit durch SE IT Consulting Werkleistungen, insb. die entgeltliche Erstellung eines fertigen
    Software-Produkts geschuldet ist, wird folgendes zusätzlich vereinbart:
    a) SE IT Consulting stellt dem Kunden je nach vertraglicher Vereinbarung die vereinbarte Soft-
    ware in der jeweils aktuellen Version in einer marktüblichen Weise (Internet, Mail, Daten-
    träger, etc.) entgeltlich zur Verfügung.
    b) Soweit SE IT Consulting die dauerhafte Überlassung von Software vertraglich schuldet, er-
    folgt die Installation der Software durch SE IT Consulting im Rahmen einer getrennten Be-
    auftragung.
    c) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
    SE IT Consulting beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem
    Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen, soweit vertraglich ge-
    schuldet.
  2. Soweit SE IT Consulting die mietvertragliche Überlassung einer Software oder von Speicherplatz
    (insbesondere im Bereich Cloudservices bzw. Webhosting) schuldet, wird folgendes zusätzlich
    vereinbart:
    a) SE IT Consulting überlässt dem Kunden zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistun-
    gen, die jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichnete Software zur Nutzung über
    das Internet und/oder einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung sei-
    ner Daten. Hierbei kann es sich um einen eigenen Server von SE IT Consulting oder den Server
    eines dritten Anbieters handeln, zu dessen Nutzung SE IT Consulting berechtigt ist. Der Kunde
    hat keinen Anspruch darauf, dass ihm bzw. dem Server für die gesamte Vertragslaufzeit die-
    selbe IP-Adresse zugewiesen wird.
    b) Die Bereitstellung eines Zugangs zum Internet für den Kunden und die Erstellung der Inter-
    netpräsenz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Einzelheiten und Umfang der Leistungen
    ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.
    c) SE IT Consulting trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das In-
    ternet abrufbar sind. Die Internetpräsenz des Kunden wird bis zu dem vertraglich vereinbar-
    ten Umfang (Trafficvolumen) durch SE IT Consulting im www bereitgestellt. Eine (anteilige)
    Rückerstattung bei geringerem als dem vereinbarten maximalen Trafficvolumen findet
    nicht statt. Bei einer Überschreitung des vereinbarten maximalen Trafficvolumen werden
    die darüberhinausgehenden Datenmengen dem Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen
    Höhe sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von SE IT Consulting (https://se-itconsul-
    ting.de/PreislisteSE.pdf oder https://se-itconsulting.de/preisliste.php) ergibt, im Rahmen
    der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums sowie unter Berücksichtigung der
    Leistungsverpflichtung gegenüber anderen Kunden, zur Verfügung gestellt.
    d) Soweit SE IT Consulting ebenfalls die Verschaffung/Pflege von Domains vertraglich schuldet,
    kommt das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain nur zwischen dem Kun-
    den und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. SE IT Consulting ist lediglich
    Vermittler dieses Vertrages. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains wird
    nicht übernommen. Der Kunde akzeptiert die jeweiligen Geschäfts- und Vergabebedingun-
    gen der Vergabestelle bzw. des Registrars, die Bestandteil dieses Vertrages werden. Der
    Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Registrierung der Domain – auch nach Be-
    endigung dieses Vertrages – weitere Kosten anfallen können. Beauftragt der Kunde bei ei-
    ner Kündigung nicht auch die Löschung einer Domain, kann SE IT Consulting die Domain
    nach Vertragsende und einer angemessenen Frist an die Vergabestelle zurückgeben. Der
    Kunde wird darauf hingewiesen, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden
    gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. Sofern der Kunde keine andere Wei-
    sung erteilt, kann SE IT Consulting in diesem Fall alternativ auch eine Löschung der Domain
    veranlassen.
    e) SE IT Consulting beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem
    Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.
    f) Es gelten die jeweiligen Bedingungen der Softwarehersteller, auf denen in den Angeboten
    Bezug genommen wird.
  3. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag
    selbst ereignen, verpflichten SE IT Consulting nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu ak-
    tualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
  4. SE IT Consulting bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vor-
    zunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Miss-
    brauch zu verhindern, oder wenn SE IT Consulting aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu ver-
    pflichtet ist.
  5. SE IT Consulting ist berechtigt für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmen,
    zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von SE IT Consulting. SE IT Consulting ist ins-
    besondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, einge-
    setzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu
    ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insb. Software Dritter ein-
    zusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von SE IT Consul-
    ting wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen
    Verpflichtungen gegenüber SE IT Consulting nicht nachkommt.
  6. Je nach geschuldeter Leistung setzt SE IT Consulting in bestimmten Situationen Soft-
    ware/Dienste von Dritten ein. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von SE IT Consul-
    ting in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt
    und die jeweilige Software installiert.
  7. Kommt SE IT Consulting mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum
    Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn SE IT Consulting eine vom Kunden gesetzte Nachfrist
    nicht einhält.
  8. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von SE IT Consulting oder dem Sitz des Kunden,
    wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit
    ergibt.

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

  1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertragli-
    chen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
  2. Die Abrechnung der zu vergütenden Leistungen erfolgt nach Zeit- und Materialaufwand
    und/oder nach vereinbarten Pauschalen.
  3. Soweit die Parteien pauschale Stundenkontingente und/oder Servicepauschalen pro Monat oder
    Jahr für vertraglich geschuldete Leistungen vereinbaren, handelt es sich um Pauschalen mit
    Obergrenzen, unabhängig davon, ob die vereinbarte Obergrenze tatsächlich erreicht wird oder
    nicht. Hierdurch sind jedenfalls Leistungen bis zur vereinbarten Höhe abgegolten. Nicht genutzte
    Kontingente können nicht in den Folgemonat bzw. in das Folgejahr übertragen werden.
  4. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um
    eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw.
    Fortschreibung der Projektplanung möglich. SE IT Consulting wird dann dem Kunden anzeigen,
    wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten wird und sich mit dem
    Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen.
  5. Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Reisekosten
    sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl. Verpflegungspau-
    schale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen, Taxi, PKW-Benut-
    zung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und dergleichen. Bei Fahr-
    ten mit dem PKW von SE IT Consulting Mitarbeitern sind 0,70 EUR je Kilometer zu erstatten.
  6. Ebenfalls werden Reise- und Übernachtungskosten, die SE IT Consulting vor Vertragsschluss, z.B.
    im Rahmen der Erstellung eines Angebots entstehen, nach Aufwand abgerechnet.
  7. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. SE IT Consulting stellt die Rech-
    nung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festge-
    legten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rech-
    nung angegebenen Frist zu bezahlen.
  8. Im Falle eines Werkvertrages wird die Zahlung des Werklohns mit Abnahme zur Zahlung fällig.
  9. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf
    dem Konto von SE IT Consulting ein.
  10. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber SE IT Consulting in Textform zu er-
    heben. Rechnungen von SE IT Consulting gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht
    binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
    Absendung des Widerspruchs.
  11. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen Verpflich-
    tungen nicht nach, ist SE IT Consulting dazu berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten,
    laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten
    bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos zu kündigen.
  12. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von SE IT Consul-
    ting bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Re-
    gelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die SE IT Consulting auf
    Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprü-
    che aus dieser Nummer 12 sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
  13. SE IT Consulting ist zur Änderung der Preise berechtigt, wenn diese Änderung unter Berücksichti-
    gung der Interessen von SE IT Consulting und des Kunden für den Kunden vertretbar ist und die
    Änderung im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt zumutbar er-
    scheint. SE IT Consulting wird dem Kunden die Änderung der Preise mindestens vier Wochen vor
    dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.
  14. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des
    Kunden zu der Preiserhöhung gemäß § 4 Nr.13 dieser AGB, ist SE IT Consulting dazu berechtigt,
    das jeweils betroffene Vertragsverhältnis außerordentlich zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an
    dem die geänderten Preise in Kraft treten sollen oder zu den neuen Bedingungen fortzuset-
    zen, wenn ihr die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden unter den bisherigen
    Bedingungen aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Umständen nicht zumutbar ist.
  15. SE IT Consulting darf die Vergütung gemäß § 4 Nr. 13 dieser AGB höchstens in dem Umfang än-
    dern, in dem sich der Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamtes im
    Wirtschaftszweig WZ 2008: 58.29. 62 & 63.1 : IT-Dienstleistungen (derzeit veröffentlicht in Quar-
    talszahlen vom Statistischen Bundesamt) geändert hat. Sollte der vorgenannte Index nicht mehr
    veröffentlicht werden, so tritt an seine Stelle derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffent-
    lichte Index, der die Entwicklung des Erzeugerpreises für Dienstleistungen der Informationstech-
    nologie am ehesten abbildet. Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Än-
    derungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröf-
    fentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten
    Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der
    Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der voran-
    gehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand und dem im Zeitpunkt der
    neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichen Indexstand.

§ 5 Kündigung

  1. Soweit eine bestimmte Vertragslaufzeit zwischen den Parteien vereinbart wird, können beide
    Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit, mit einer Frist von vier Wochen zum vereinbarten Ver-
    tragsende in Textform kündigen, solange nicht anders vereinbart ist.
  2. Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden automa-
    tisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund
    liegt insbesondere vor, wenn
    a) der Kunde seine Zahlung einstellt und/oder
    b) sich der Kunde i.S.d. § 4 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug be-
    findet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine um-
    fasst und/oder
    c) der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat und/oder
    d) der Kunde seiner Mitwirkungsplicht aus diesen Bedingungen nicht firstgerecht erbringt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Projekt- und Leistungsbeschreibun-
    gen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allge-
    meinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und
    Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollstän-
    dig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen
    der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessenge-
    rechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leis-
    tungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätz-
    lich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Ver-
    pflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen
    unentgeltlich:
    a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahr-
    heitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber SE IT Con-
    sulting unverzüglich mitzuteilen.
    b) Der Kunde ist verpflichtet, soweit nach Ermessen von SE IT Consulting erforderlich, bei der
    Erbringung der Leistungen in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
    c) Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, In-
    halte, Prozessbeschreibungen, benötigte Zugangsberechtigungen und Benutzerdaten für
    alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme sowie weitere Informationen vollstän-
    dig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese SE IT Con-
    sulting unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist der Kunde auch verpflichtet, SE IT Consul-
    ting vor programmiertechnischen Änderungen oder Veränderungen an der Informationsar-
    chitektur seiner Internetpräsenzen zu informieren und mit diesen abzuklären, inwieweit
    diese negativen Einfluss auf die Leistungen von SE IT Consulting haben.
    d) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftsperso-
    nen verfügbar und auskunftsbereit sind.
    e) Der Kunde ist verpflichtet, die von SE IT Consulting erbrachten Leistungen und erstellten
    Werke nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
    f) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu
    überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von SE IT Consulting ge-
    gen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtli-
    che oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen, sofern SE IT Consulting hiervon nicht
    Kenntnis bzw. grob fahrlässig Unkenntnis hat.
    g) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an SE IT Consulting überlasse-
    nen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten, von
    SE IT Consulting zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder
    Rechte Dritter verstoßen. Er stellt SE IT Consulting von jeglicher Haftung in Bezug auf die
    Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und dar-
    aus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei. Etwaige Regressan-
    sprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    h) Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftsperso-
    nen verfügbar und auskunftsbereit sind.
    i) Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen,
    der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhän-
    genden Entscheidungen treffen kann.
    j) Er wird, soweit nach Ermessen von SE IT Consulting erforderlich, Arbeits- und Bespre-
    chungsräume, Zugang zu gängigen Kommunikationsmitteln (WLAN und Internet) sowie eine
    entsprechend ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen mit dem jeweiligen IT-Equipment
    und einer dem aktuellen IT-Standard entsprechenden Technik bereitstellen.
    k) Er sorgt dafür, dass die Berater der SE IT Consulting an allen für die Leistungserbringung des
    Kunden notwendigen Besprechungen teilnehmen.
    l) Er richtet für jeden Projektmitarbeiter der SE IT Consulting eine Remote-Zugriffsmöglichkei-
    ten zur verschlüsselten und gesicherten Verbindung von einem externen Rechner via Inter-
    net auf die benötigten IT-Systeme von SE IT Consulting ein und stellt diese für die Dauer der
    gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung.
    m) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die
    Leistungserbringung von SE IT Consulting beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang
    stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und SE IT Consulting alle er-
    forderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
    n) SE IT Consulting ist nicht verpflichtet, diese Daten des Kunden oder dessen Internet-Präsen-
    zen auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen. Inhalte, die auf den Internetpräsenzen des
    Kunden eingestellt werden, werden als eigene Inhalte des Kunden unter Angabe seines voll-
    ständigen Namens und seiner Anschrift gekennzeichnet. Der Kunde wird darauf hingewie-
    sen, dass eine darüberhinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann beste-
    hen kann, wenn auf den Internet-Präsenzen Teledienste oder Mediendienste angeboten
    werden. Der Kunde stellt SE IT Consulting von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verlet-
    zung der vorgenannten Pflichten beruhen.
    o) Im Falle von geschuldeten Hosting- bzw. SaaS-Leistungen gilt zusätzlich folgendes:
  • Sofern SE IT Consulting dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server
    zur Speicherung seiner Daten überlässt, kann der Kunde hierauf Inhalte bis zum ver-
    traglich festgelegten Umfang ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der
    Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird SE IT Consulting den Kunden hiervon verstän-
    digen. SE IT Consulting trägt in diesem Fall dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten
    über das Internet abrufbar sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz
    einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu
    überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu spei-
    chern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht
    oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
  • Der Kunde wird keine Inhalte zum Abruf anbieten, die extremistischer (insbesondere
    rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische
    Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sons-
    tige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden;
  • Er wird keine Ticker oder Adware auf seinen Internetpräsenzen benutzen oder Pro-
    gramme oder Inhalte verwenden, die das Regelbetriebssystem oder die Sicherheit des
    Servers beinträchtigen können, insbesondere Programm-Module wie z. B. CGI, PHP,
    Perl, ASP und Java-Module, die nicht von SE IT Consulting bereitgestellt werden. Er
    wird keine Spam-Mails versenden. Von diesem Verbot ist insbesondere auch die Ver-
    sendung von unzulässiger und/oder unverlangter Werbung an Dritte umfasst;
  • Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer ver-
    tragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist dem Kunden untersagt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, so-
    weit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen des Vertrages nicht bei SE IT
    Consulting liegen.
  • Der Kunde wird, soweit nach Ermessen von SE IT Consulting erforderlich, alle notwen-
    digen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen.
  • Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls etwaig von SE IT Consulting erhaltene Zugangsda-
    ten zur Erbringung der geschuldeten Leistungen geheim zu halten, Dritten gegenüber
    nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Be-
    reiche durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird SE IT Consulting
    unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht be-
    rechtigten Personen genutzt werden kann. Verletzt der Kunde oder ein von diesem be-
    stimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Best-
    immungen, so kann SE IT Consulting ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nut-
    zer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsda-
    ten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verlet-
    zung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr
    von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für SE IT
    Consulting, ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst
    nach der Sperrung erfolgen.
  • Für den Fall, dass Leistungen von SE IT Consulting von unberechtigten Dritten unter
    Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet
    der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis
    zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung
    des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten
    ein Verschulden trifft.
  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren
    oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik
    entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Do-
    mains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim
    Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken. Der
    Kunde ist dazu verpflichtet, SE IT Consulting Änderungen hinsichtlich seiner Domain
    unverzüglich und vollständig anzuzeigen.
  1. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des
    Kunden, steht SE IT Consulting eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehrauf-
    wandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
  2. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach,
    ist SE IT Consulting dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. SE IT Consul-
    ting ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu ver-
    langen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
  3. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber SE IT Consulting geltend
    machen, wird SE IT Consulting den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde ver-
    pflichtet sich, SE IT Consulting insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, SE
    IT Consulting bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen
    Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit SE IT Consulting kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 7 Haftung / Gewährleistung

  1. Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die SE IT Consulting in Folge
    einer nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des
    Kunden § 6 dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen,
    dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungs-
    pflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
  2. Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Software und die Funktionalitäten nicht zu ge-
    setzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwen-
    det oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespei-
    chert werden.
  3. SE IT Consulting erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbrin-
    gung ihrer Leistungen schuldet SE IT Consulting die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststel-
    lung, ob SE IT Consulting ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch
    nicht fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen nicht fehler-
    frei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äu-
    ßerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesi-
    cherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschrei-
    bung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen
    Vereinbarungen in Textform.
  4. SE IT Consulting gewährleistet eine Erreichbarkeit ihrer Server von 98,5 % im Jahresmittel. SE IT
    Consulting haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software vorübergehend,
    insbesondere auf Grund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine
    Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei länge-
    ren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten we-
    gen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von SE IT Consulting liegenden Störung er-
    folgt keine Rückvergütung von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von
    Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder
    Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend not-
    wendig ist.
  5. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet SE IT Consulting insoweit nicht, als der
    Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kur-
    zen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
    dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können,
    soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von SE IT Consul-
    ting gehört.
  6. SE IT Consulting haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte
    Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu er-
    bringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch SE IT Consul-
    ting veröffentlicht werden. Der Kunde wird diesbezüglich SE IT Consulting insoweit von jeglicher
    Haftung gegenüber Dritten freistellen, SE IT Consulting bei der Rechtsverteidigung unterstützen
    und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung übernehmen, soweit SE IT Consulting
    kein Mitverschulden zur Last fällt.
  7. Bei Kaufverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für
    neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungs-
    beginn. Für gebrauchte Artikel wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
  8. Bei Werkleistungen übernimmt SE IT Consulting die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten
    Leistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für
    die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährung bei Werkleistungen beginnt mit dem
    Zeitpunkt der Abnahme, wobei die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 2 und 4 bei Werken, dessen Er-
    folg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in er Erbringung von Pla-
    nungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, nach einem 1 Jahr verjähren.
  9. Für Mietverträge gilt ergänzend wie folgt: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von SE IT Consul-
    ting durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das
    den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels
    vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der verein-
    barten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadenser-
    satzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des
    Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern
    nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschul-
    densunabhängige Schadensersatzhaftung von SE IT Consulting für Mängel, die bereits bei Ver-
    tragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist
    ausgeschlossen.
  10. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von SE IT Consulting
    zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden.
    Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an
    den Leistungen von SE IT Consulting ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen.
    Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder
    Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
  11. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist je-
    doch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur
    von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
    a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten)
    b) Screenshot der Fehlermeldung
    c) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann
    d) aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung
  12. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen
    Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein be-
    haupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder SE IT
    Consulting durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann
    der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von SE IT Con-
    sulting zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet
    werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen
    Sorgfalt nicht erkennen können.
  13. Der Kunde wird SE IT Consulting bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und
    unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Um-
    stände des Auftretens des Mangels ergeben.
  14. Die Mängelbeseitigung durch SE IT Consulting kann auch durch telefonische, schriftliche oder
    elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
  15. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig ge-
    zahlt hat und er / sie kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung
    hat, ist SE IT Consulting berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
  16. SE IT Consulting ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversu-
    chen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwin-
    gend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. SE IT Consulting ist vielmehr innerhalb der
    gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsver-
    suchen berechtigt.
  17. SE IT Consulting haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
    bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für
    Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder
    Gesundheit.
  18. Für sonstige Schäden haftet SE IT Consulting nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhal-
    tung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  19. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vor-
    hersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  20. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  21. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von SE IT Consulting.
  22. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von SE IT Consul-
    ting.
  23. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Rechte an jedwedem Inhalt, insbesondere auch Lizenzen und Rechte an verwendeter
    Software, die durch SE IT Consulting zur Leistungserbringung erworben oder genutzt werden,
    stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich SE IT Consulting zu, soweit nach diesen
    AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
  2. Bei urheberrechtlich geschützten Werken, die von SE IT Consulting innerhalb eines Vertragsver-
    hältnisses erschaffen werden, erhält der Kunde mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten
    Zahlung die nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten (bei SaaS und Miete die zeitlich auf die
    Vertragslaufzeit beschränkten) Nutzungsrechte an allen von SE IT Consulting erbrachten Leistun-
    gen, entsprechend der vertraglich vereinbarten und vorgesehenen Nutzung. Bei wiederkehren-
    den Leistungen (zum Beispiel SaaS, Miete, gilt diese Übertragung nur mit Zahlung des jeweiligen
    monatlichen Mietzinses).
  3. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nut-
    zen der erstellten Werke. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet. Der
    Kunde darf insbesondere die erstellten Werke ohne Einwilligung von SE IT Consulting nicht ver-
    vielfältigen und/oder sonst wie verbreiten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen führt zu ver-
    schiedenen Ansprüchen von SE IT Consulting, wie zum Beispiel Unterlassung und Schadenser-
    satz. Für ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen der Software über die im
    Vertrag spezifizierten Restriktionen hinaus, muss der Kunde eine entsprechende Anzahl von Pro-
    grammpaketen/Lizenzen erwerben.
  4. SE IT Consulting ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträ-
    gen/Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belie-
    ben zu verwerten.
  5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit
    keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
  6. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können ur-
    heber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt SE IT Consulting hiermit das
    Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das In-
    ternet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu über-
    mitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
  7. Für den Fall, dass SE IT Consulting im Rahmen der Vertragsanbahnung Inhalte gleich welcher Art
    zum Zwecke des Vertragsschlusses vorstellt/übergibt/sonst wie zur Kenntnis gereicht, dürfen
    diese Vorschläge nicht ohne vorherige Zustimmung durch SE IT Consulting verwendet werden.
    Nutzungsrechte hieran werden ohne gesonderte Vereinbarung nicht übertragen. Auch für den
    Fall, dass für die Präsentation von Inhalten in diesem Zusammenhang ein Honorar gezahlt wird,
    wird damit nur der für die Erstellung der Vorschläge angefallene Aufwand vergütet; hierdurch
    findet keine Übertragung von Nutzungsrechten statt.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von SE IT Consulting
    nicht zu entfernen.
  9. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur kostenlosen Rückgabe sämtlicher
    Originaldatenträger sowie der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien
    und sonstigen Unterlagen verpflichtet. SE IT Consulting kann auf die Rückgabe verzichten und
    die Löschung von überlassenen Programmen sowie die Vernichtung der Dokumentation anord-
    nen. Übt SE IT Consulting dieses Wahlrecht aus, wird er dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen.
  10. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er nach Beendigung des Vertragsverhält-
    nisses die Software nicht weiterbenutzen darf und im Falle der Nichtbeachtung das Urheber-
    recht des Rechtsinhabers verletzt.

§ 9 Abnahme

  1. Soweit es sich bei der geschuldeten vertraglichen Leistung, um eine Werkleistung handelt (wie
    z. B. die Erstellung von Software) wird SE IT Consulting dem Kunden die Fertigstellung der Leis-
    tungen mitteilen.
  2. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag
    selbst ereignen, verpflichten SE IT Consulting nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu ak-
    tualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
  3. Die Abnahme erfolgt im Falle einer zu erstellenden Software wie folgt: Nach Erstellung der Soft-
    ware stellt SE IT Consulting die Vertragssoftware zur Abnahme bereit. Im Rahmen der Abnahme
    überprüft der Kunde, die vertragsgemäße Funktionalität der Vertragssoftware. Über den Verlauf
    wird ein Protokoll geführt, in dem etwaig zu behebende Mängel aufgeführt werden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und SE IT Consulting etwaige
    Mängel binnen 12 Werktagen in Textform mitzuteilen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die
    Abnahme nicht verweigert werden.
  5. Einzelne Leistungen von SE IT Consulting können Gegenstand von Teilabnahmen sein. Hat der
    Kunde eine vorbehaltlose Teilabnahme erklärt, kann er eine Verweigerung der Gesamtabnahme
    nicht auf Mängel der entsprechend abgenommenen Teilleistung stützen, welche bereits im Zeit-
    punkt der Teilabnahme für ihn erkennbar waren und nicht gerügt wurden. Sollte der Kunde trotz
    des endgültigen Scheiterns der Gesamtabnahme entsprechend abgenommene Teilleistungen
    produktiv genutzt haben, wird er SE IT Consulting für die gezogenen Nutzungen einen angemes-
    senen Wertersatz bezahlen.
  6. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Wer-
    kleistungen als abgenommen.
  7. Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme
    nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt.
  8. Auf Verlangen von SE IT Consulting sind auch Teile der Leistung besonders abzunehmen.
  9. Die Abnahme bedarf grundsätzlich einer Erklärung zumindest in Textform.
  10. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

§ 10 Absage von Terminen

  1. Änderungen vereinbarter Termine für bestimmte Leistungen sind aus sachlichem Grund mög-
    lich, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
  2. SE IT Consulting behält sich das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn diese in Folge
    des Ausfalles des Mitarbeiters, der für die Durchführung des Termins zuständig ist, nicht durch-
    geführt werden können. Der betroffene Termin kann endgültig durch SE IT Consulting abge-
    sagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden kann.
  3. Kommt ein Termin aufgrund einer Absage seitens SE IT Consulting nicht zustande, wird SE IT
    Consulting den Kunden darüber unverzüglich per E-Mail informieren.
  4. Wird ein Termin seitens SE IT Consulting endgültig abgesagt, wird keine Vergütung berechnet.
    Soweit diese schon entrichtet wurde, erfolgt eine Rückerstattung. Eine Barauszahlung ist nicht
    möglich.
  5. Ein vereinbarter Termin, muss vom Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt wer-
    den. Andernfalls fällt die volle Vergütung an.
  6. Wird ein gebuchter Termin wiederholt vom Kunden abgesagt, so muss kein weiterer Termin an-
    geboten werden. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen, soweit dies
    nicht nachweislich unverschuldet vom Kunden ist.
  7. Bei Abbruch eines gebuchten Termins durch den Kunden gibt es keinen Anspruch auf Erstat-
    tung etwaiger geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Abbruch un-
    verschuldet war.

§ 11 Höhere Gewalt

SE IT Consulting ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gel-
ten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Ver-
tragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pande-
mien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche
Maßnahmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der
    Firmensitz von SE IT Consulting in Deutschland, sofern die Parteien Kaufleute sind.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindes-
    tens der Textform.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer
    unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht
    berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zuläs-
    sige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am
    nächsten kommt.

Stand: 29.08.2023